Berlin (ots) -

- Baukindergeld muss verlängert werden
- Sozialer Wohnungsbau muss verstärkt werden

Im Rahmen der "Wohnraumoffensive" hat die Bundesregierung 2018 ein
Maßnahmenpaket zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum verabschiedet. Mit
dem darin enthaltenen Baukindergeld sollen insbesondere Familien und
Alleinerziehende mit Kindern beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem
Wohneigentum unterstützt werden, die sonst keine Möglichkeiten zur
Eigentumsbildung hätten. Das Programm läuft allerdings zum 31. Dezember dieses
Jahres aus. ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa erklärt dazu:

"Die Erfolgsgeschichte \'Baukindergeld\' endet, bevor sie richtig begonnen hat.
Die Förderung trägt bereits jetzt dazu bei, den Wohnungsbau zu fördern und somit
die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zu entlasten. Allerdings wird durch
die kurze Projektdauer eine tatsächliche Verbesserung der Situation verhindert.
Daher fordern wir eine Verstetigung der Förderkulisse über den 31. Dezember 2020
hinaus, um echte Impulse für den Wohnungsbau zu setzen."

Nach Angaben der KfW ist die Nachfrage nach dem Baukindergeld sehr dynamisch:
Lagen zum 31. März 2019 erst ca. 26.500 Anträge vor, so sind es zum 31. Dezember
2019 fast 129.000. Mit einer weiteren Zunahme der Nachfrage bei verlängerter
Dauer der Förderung ist also zu rechnen.

Darüber hinaus fordert Pakleppa eine Stärkung des sozialen Wohnungsbaus: "Mit
der Grundgesetzänderung, durch die sich der Bund finanziell am sozialen
Wohnungsbau beteiligen kann, sind die richtigen Weichen gestellt worden. Diese
Chance muss nun genutzt werden. Auch über 2021 hinaus sollten entsprechende
Finanzmittel für sozialgebundenen Wohnungsbau bereitgestellt werden, um für mehr
bezahlbaren Wohnraum zu sorgen."

Pakleppa weiter: "Über 80 Prozent des Wohnungsbaus wird von den
mittelständischen Unternehmen des Wohnungsbaus geleistet. Unsere Branche hat
dabei geliefert: Gegenüber dem Jahr 2010 verzeichnen wir heute über 150.000
Beschäftigte mehr. Damit dieser Kapazitätsaufbau fortgesetzt werden kann, müssen
auch die investiven Impulse verstetigt und an einer langfristigen Planung
ausgerichtet sein. Die Fortführung des Baukindergelds und des sozialen
Wohnungsbaus können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten."

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Dr. Ilona K. Klein
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