Wenn Sie auf die falsche Baufirma setzen…..

… kann das zum Desaster werden, wenn die Firma pleite geht. Deshalb ist es auch für Sie gut, sich Wissen über örtliche Baufirmen anzueignen.

Albtraum nicht nur für den Hausbauer ist es, wenn auf der Baustelle nichts mehr geht: Entweder, weil Pfusch am Bau das Geleistete wertlos macht. Oder weil die Baufirma aus finanziellen Gründen nicht mehr weiterarbeiten kann. Auch die Baufinanzierung könnte so auf der Kippe stehen. Deshalb: Sammeln sie Informationen.

Insolvenz einer Baufirma: Seriosität beurteilen

Zum Glück sind die ortskundigen Finanzierungsberater im Vorteil: Sie kennen möglicherweise das eine oder andere schwarze Schaf bereits und können hiervor aktiv warnen. Oder zumindest Hinweise darauf geben, worauf Sie bei der Auswahl eines Dienstleisters achten sollten – ein Überblick:

  • Kontrolle vor und während der Beauftragung:Mit Auskunfteien wie etwa Creditreform können Sie schon einen guten Eindruck davon erhalten, ob eine Baufirma ein gutes Standing am Markt hat, oder ob deren Besitzer schon öfters in Insolvenz gegangen ist. Natürlich schützt das nicht vor zukünftigen Zahlungsschwierigkeiten der Baufirma, aber schwarze Schafe fallen so gut auf. Ein Positiv-Indiz ist die Mitgliedschaft der Handwerksfirma in einer Innung. Denn dort werden prinzipiell nur seriös agierende Firmen aufgenommen. Obligatorisch sollte natürlich auch der Blick in die Insolvenzbekanntmachungen
  • Auszahlung nach Baufortschritt:Generell gilt, dass Ihr Darlehen nur nach Baufortschritt ausgezahlt werden sollte. Was selbstverständlich klingt, wird natürlich gerade von Firmen in finanziellen Schwierigkeiten „umgangen“. Achten Sie ausdrücklich auf solche Machenschaften.
  • Sicherung der geleisteten Zahlungen:Immens wichtig ist sowohl für die finanzierende Bank als auch für den Hausbauer die dingliche Sicherheit an dem Grundstück und an der bereits geleisteten Bauleistung. Eine besondere Schwierigkeit ergibt sich beim Bauträgermodell: Bauherren, die über einen Bauträger sowohl das Grundstück kaufen als auch Bauleistungen bezahlen, können nämlich nicht ohne weiteres Grundstück und Bauleistung trennen. Zwar sieht das neue Bauvertragsrecht in Paragraf 650u BGB vor, dass für das Eigentum und das Erbbaurecht am Grundstück das Kaufrecht gilt. Das würde bedeuten, dass der Bauherr ein Anrecht auf das Grundstück hat. Aber er kann auch nicht einfach – ohne Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter – die Bauleistungen in Eigenregie weiter verfolgen. Es kann sein, dass der Insolvenzverwalter diese Leistung durch die Baufirma durchführen lassen will. Dann kann es zu teuren Regressleistungen kommen. Eine hoch komplizierte Situation also.

Sollte es Indizien für eine anstehende Insolvenz geben, so ist es ratsam, dringend einen Fachanwalt einzusetzen. Denn es ist immens wichtig, dass er Ihre Rechte auch auf eine formal richtige Art und Weise sichert und vor allem haben Sie jemanden an Ihrer Seite, der sich mit dem Ablauf gut auskennt.

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