Berlin (ots) - Nach der Gremienabstimmung in den Landesverbänden des
Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des Deutschen
Baugewerbes fand der Schiedsspruch zu den Bau-Mindestlöhnen auch auf
Arbeitgeberseite die erforderliche Mehrheit. Die IG BAU erklärte bereits am
07.01.2020 die Annahme.

Der Mindestlohn 1 und 2 bleibt in den ersten drei Monaten des Jahres auf dem
bisherigen Niveau. Der Lohn der Lohngruppe 1 steigt erst zum 01.04.2020 um 2,9 %
auf 12,55 Euro. Für die Lohngruppe 2, dessen Mindestlohn-Charakter mangels
Zoll-Kontrolldrucks der große Streitpunkt in den Mindestlohnverhandlungen und
der Schlichtung blieb, gibt es auch erst zum gleichen Zeitpunkt lediglich einen
ungefähren Inflationsausgleich von 1,3 % (West: 15,40 Euro, Berlin: 15,25 Euro).
Diese Struktur wird mit dem Schiedsspruch nur bis zum 31.12.2020
fortgeschrieben. Möglicherweise wird sich die Diskussion um die "richtige"
Bau-Mindestlohnstruktur somit bereits in der 2. Jahreshälfte fortsetzen.

Die Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft zeigte sich zudem irritiert von der unüblich
massiven Pressekampagne der IG BAU während der laufenden Erklärungsfrist. Hier
sei auch nach bisherigen Spielregeln der Sozialpartnerschaft mehr Zurückhaltung
geboten.

Nun werden die Sozialpartner umgehend die Erstreckung der Regelungen auf alle im
Bauhauptgewerbe in Deutschland tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragen.

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Inga Stein-Barthelmes
Bereichsleiterin Politik und Kommunikation
Tel. 030 21286-229 / E-Mail: inga.steinbarthelmes@bauindustrie.de

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