Potsdam (ots) -

Bausparer und Bausparerinnen sollten sich bis Jahresende noch die volle Wohnriester-Förderung für das Jahr 2020 sichern. Jedes Jahr besteht bis zum 31. Dezember die Möglichkeit, rückwirkend die Zulagen für die vergangenen zwei Jahre zu beantragen. Ende 2022 läuft die Frist für die Zulagen von Wohnriester-Verträgen ab, die im Jahr 2020 abgeschlossen wurden. Die LBS Ost weist darauf hin, jetzt noch die Zulagenanträge an die entsprechende Bausparkasse zu senden, um die staatliche Förderung in voller Höhe zu erhalten.

Es sollte geprüft werden, ob der gesamte Förderbeitrag eingezahlt wurde und ihn bei Bedarf unbedingt zu aktualisieren. Bei einem gestiegenen Einkommen werden höhere Einzahlungen notwendig, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten. Fehlende Beiträge sollten ergänzt werden, da sonst die Zulagen anteilig gekürzt werden.

Grundsätzlich gilt: Der Antrag für die Wohnriester-Zulage kann rückwirkend bis Ende des übernächsten Jahres eingereicht werden. Um keine Frist zu versäumen, empfiehlt die LBS Ost die Teilnahme am Dauerzulageverfahren. Hierzu muss dem Anbieter eine entsprechende Vollmacht erteilt werden. Sie gilt unbegrenzt und muss nur bei geänderten Lebensverhältnissen wie zum Beispiel Eheschließung oder Geburt eines Kindes angepasst werden.

Eine vierköpfige Familie kann jährlich Riester-Zulagen bis zu 950 Euro bekommen. Jeder förderberechtigte Erwachsene erhält 175 Euro Grundzulage. Zusätzlich gibt es abhängig vom Geburtsjahr für jedes Kind bis zu 300 Euro. Diese Zulagen werden unabhängig von Einkommensgrenzen gewährt. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Hier gilt eine Obergrenze von 2.100 Euro, abzüglich staatlicher Zulagenansprüche. Junge Riester-Bausparer und -Bausparerinnen unter 25 Jahren erhalten im ersten Beitragsjahr zusätzlich 200 Euro Frühstarter-Bonus, der automatisch gutgeschrieben wird. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Steuervorteile in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können.

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