Berlin (ots) -

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt, dass das neue Berliner Energiewendegesetz Klimaschutz bei öffentlichen Gebäuden verhindert statt zu fördern. Das Gesetz legt zwar für öffentliche Gebäude Standards fest, die grundsätzlich auf das Ziel eines klimazielkompatiblen Gebäudebestandes ausgerichtet sind. Aber aufgrund von Ausnahmeregelungen und langjährigen Übergangsfristen sind die neuen Regelungen noch auf viele Jahre wirkungslos und gefährden das Erreichen der Klimaschutzziele - sowohl in Berlin als auch auf nationaler Ebene. Besonders gravierend ist das Problem bei Schulgebäuden, denn diese sind explizit und jahrelang vollständig ausgenommen von den neu geltenden energetischen Vorgaben für Neubau und Sanierung. Dabei besteht hier besonders dringlicher Handlungsbedarf. Nahezu alle der knapp 900 Schulgebäude in Berlin müssten klimazielkompatibel saniert werden. Wie marode der Zustand teils ist, zeigen Beispiele, bei denen Schülerinnen und Schüler inmitten von bröckelnden Wänden und Wasserschäden lernen müssen oder auf unzumutbare Toiletten geschickt werden.

Dazu Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Die umfassende und klimakompatible Sanierung der Schulen in Deutschland muss endlich politische Priorität haben. Bundesweit wird der Investitionsrückstand von Schulen auf 46,5 Milliarden Euro geschätzt, Berlin stellt hier keine Ausnahme dar. Umso erschreckender ist es für uns, dass Schulen im aktuell verabschiedeten Energiewendegesetz explizit bis 2025 von den neuen Sanierungsvorgaben ausgenommen wurden. Hier wird eine ganze Generation doppelt bestraft: Zum einen leiden sie direkt unter den unzureichenden Lernbedingungen in heruntergekommenen Gebäuden, zum anderen werden sie aber auch die mittel- und langfristigen Folgen einer mangelhaften Klimaschutzpolitik in Gebäuden am eigenen Leib erfahren. Wir fordern den Berliner Senat umgehend auf, die Ausnahmeregelungen für Schulgebäude ersatzlos zu streichen und sofort eine Sanierungsoffensive zu starten."

Hintergrund der Warnungen sind die gesetzlich geregelten Übergangsvorschriften für das Inkrafttreten der neuen Gebäudeanforderungen. Für Schulen gelten die neuen Regeln erst, wenn das Planungsverfahren nach dem 1. Januar 2025 gestartet wird. Konkret ist davon auszugehen, dass diese Standards bis zum Jahr 2030 ihre Wirkung nicht entfalten können, was völlig konträr zu den Zielen läuft, die sich die Bundesregierung im Gebäudebereich gesetzt hat. Öffentliche Gebäude sollen hier eigentlich eine besondere Vorbildfunktion einnehmen und nicht wie im Berliner Fall als Ausnahmetatbestände definiert werden. Hinter der Fristsetzung bis 2025 vermutet die Deutsche Umwelthilfe keinen Zufall: So könnte der Senat ein geplantes Schulsanierungsprogramm mit vollkommen veralteten Vorgaben bis 2026 noch komplett durchführen. Insgesamt 5,5 Milliarden Euro drohen so aber falsch ausgegeben zu werden.

"Da werden die Sanierungsfälle von morgen in Beton gegossen", kommentiert Metz. "Bei diesen Gebäuden ist heute schon klar, dass sie bald erneut saniert werden müssen, nämlich dann kompatibel mit den Klimazielen. Die Verantwortung dafür wird einfach an die nächste Regierung abgeschoben. Das ist Steuerverschwendung im gigantischen Maßstab. Und es ist Verschwendung von Zeit, die wir in der Klimakrise nicht mehr haben. Der Druck im Gebäudesektor ist gewaltig - wir müssen bereits heute jedes Sanierungsfenster nutzen, um dieser Mammutaufgabe der kommenden Jahrzehnte gerecht zu werden."

Link:

DUH-Faktenpapier "Emissionslücke Gebäude": http://l.duh.de/4hlvk

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