Berlin (ots) - - Wegen Corona läuft angehenden Wohneigentümern die Zeit davon

Bau- und kaufwillige Familien haben nur noch ein halbes Jahr Zeit, sich ihre Chance auf 12.000 Euro Baukindergeld pro Kind zu sichern. LBS-Verbandsdirektor Axel Guthmann: "Nur wer bis zum 31. Dezember dieses Jahres einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten hat, kann noch bis Ende 2023 einen Antrag auf Baukindergeld bei der Förderbank KfW stellen." Weil die Corona-Auflagen die Umsetzung so mancher Eigentumspläne verzögert haben dürften, plädiert Guthmann dafür, diese Frist um mindestens sechs Monate zu verlängern.

Der Lockdown habe auch den Immobilienmarkt vorübergehend eingefroren, erläutert Guthmann. Ganz offenkundig sei dies beim geplanten Erwerb von Bestandsobjekten gewesen, als keine Besichtigungen stattfinden konnten. Doch auch der eine oder andere Plan für ein Neubauvorhaben dürfte durch die Corona-Krise ins Stocken geraten sein. Es sei deshalb vernünftig und fair, so der Verbandsdirektor, den betroffenen Familien mehr Zeit zu geben, zumal derzeit nicht absehbar sei, wie die Politik künftig den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützen wolle.

Entgegen der anfangs vorgebrachten Kritik entpuppt sich das Baukindergeld mehr und mehr als Erfolgsmodell. Nach Angaben der Bundesregierung sind bis zum 31. Mai dieses Jahres insgesamt fast 233.000 Anträge auf Baukindergeld mit einem Volumen von knapp 4,9 Milliarden Euro bei der KfW eingegangen. Das entspricht durchschnittlich 1,7 geförderten Kindern pro Antrag. Mit den vom Bund zur Verfügung gestellten rund 10 Milliarden Euro können bei 12.000 Euro pro Kind insgesamt knapp 500.000 Anträge für 830.000 Kinder bewilligt werden. Die KfW geht aktuell davon aus, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel bei gleichleibendem Antragstempo "ausreichend sind".

Im Bundesländervergleich wird das Baukindergeld in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern besonders gut angenommen: Nach Berechnungen von LBS Research (https://www.lbs.de/presse/p/lbs_research/details_15353114.jsp) kamen dort bisher auf 1.000 Familien mit minderjährigen Kindern 39 beziehungsweise 37 Anträge - und damit fast viermal so viele wie beim Schlusslicht Berlin. "Der immense Unterschied zwischen der Bundeshauptstadt und dem sie umgebenden Bundesland dürfte unter anderem auf den Umzug von Berliner Familien in den brandenburgischen Speckgürtel zurückzuführen sein", erläutert Axel Guthmann. Weit überdurchschnittlich ist der Zuspruch zur Wohneigentumsförderung auch in Sachsen-Anhalt (35 Anträge je 1.000 Familien) sowie den westdeutschen Flächenländern Niedersachsen (37), Rheinland-Pfalz (36), Schleswig-Holstein (35) und dem Saarland (35).

Eine aktuelle Analyse von LBS Research (https://www.lbs.de/presse/p/lbs_research/details_15353114.jsp) zur Wirkung des Baukindergeldes finden Sie unter: lbs.de/research

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